Medizinische Masseure, die den Fähigkeitsausweis SRK besitzen, haben die Möglichkeit ihren Ausweis gegen einen neuen eidgenössischen Fachausweis „einzutauschen“. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis als medizinischer Masseur.
Das Gesuch muss schriftlich an die OdA MM (Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure) eingereicht werden. Diese überprüft das Gesuch und leitet es an das BBT (Bundesamt für Beruf und Technologie) zur Genehmigung und Anerkennung weiter.
Das Formular „Nachträglicher Erwerb des eidgenössischen Titels“ wird demnächst auf der Homepage der OdA MM zum Download abrufbar sein.
Die Übergangsregelung gilt bis 31.12.2014.
Freitag, 10. Juli 2009
Übergangsregelung für Medizinische Masseure FA-SRK
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Prüfungsordnung für Medizinische Masseure genehmigt
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 19. Juni 2009 die Prüfungsordnung für die Berufsprüfung Medizinischer Masseure / Medizinische Masseurin genehmigt.
Die angehenden Berufsleute können sich nun modular auf die Berufsprüfung vorbereiten, welche zukünftig von der OdA MM durchgeführt wird. Eine erste Berufsprüfung ist für Ende März 2010 geplant.
Für die Anbieter (Schulen, etc.) wird sich auch einiges ändern. Diese haben ihr Ausbildungsprogramm nach modularem System anzupassen. Antrag auf Anerkennung der Modulprogramme im Rahmen einer Modul- bzw. Anbieteridentifikation kann bei der OdA MM – QSK eingereicht werden. Bereits haben sieben Schulen mit bisherigen SRK anerkannten Ausbildungsprogrammen diese Anerkennung erhalten.
Quelle: Newsletter Nr.1 OdA MM
Weitere Infos erhalten Sie hier.
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Donnerstag, 10. Juli 2008
Neues Zürcher Gesundheitsgesetz
Der Regierungsrat setzt das neue Gesundheitsgesetz auf den 1. Juli 2008 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt hat er die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz erlassen. Quellen: Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Das neue Gesundheitsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Naturheilkunde in Zukunft weitgehend ohne staatliche Bewilligung und Beaufsichtigung ausgeübt werden darf.
Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise das Verkaufsverbot für Tabak und Tabakerzeugnisse an Personen unter 16 Jahren und damit verbunden das Verbot des Verkaufs solcher Produkte über allgemein zugängliche Automaten. Ebenfalls neu sind die Einführung eines Werbeverbotes auf öffentlichem Grund und in öffentlichen Gebäuden für Tabak sowie für Alkohol und andere Suchtmittel mit vergleichbarem Gefährdungspotenzial sowie die Einführung eines Verbotes des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen in öffentlichen Gebäuden.
Kommentar NVS:
So unbefriedigend die bisherige Regelung im Kanton Zürich für uns war, so unbefriedigend ist auch die neue. Während das bisherige Gesetz alles verbot, was über die Gesundheitsförderung hinausging, verzichtet das neue Gesetz auf jede Art der Qualitätskontrolle und des Patientenschutzes.
Somit dürfen nun HeilpraktikerInnen und TherapeutInnen mit und ohne Ausbildung im Kanton Zürich frei arbeiten. (Sonderregelungen für ErnährungsberaterInnen, OsteopathInnen, Akupunktur.) Da sie keine kantonale Berufsausübungsbewilligung haben, müssen sie Mehrwertsteuer bezahlen und dürfen keine Heilmittel abgeben. Dafür wäre eine Detailhandelsbewilligung notwendig, die wiederum von der Berufsausübungsbewilligung abhängig ist.
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Sonntag, 27. April 2008
Der Medizinische Masseur auf dem Weg zur höheren Berufsbildung und seine Bedeutung im Gesundheitswesen.
Historie
Bereits Vor 4700 Jahren beschrieb ein Chinese (Huàng Di) die ersten Massagehandgriffe. Über den griechischen Arzt Hippokrates (460-375 v. Chr.) wurde die Massage auch in Europa bekannt.
Der römische Arzt Galenos (129-201) erforschte und beschrieb in zahlreichen Aufzeichnungen seine Erkenntnisse über die von ihm entwickelten Massageformen. Dieser Einfluss reichte weit bis ins Mittelalter, doch bald verlor die Geselschaft das Interesse an der Massage und deren präventiver und rehabilitativer Wirkung.
Erst der Alchemist und Arzt Paracelsus (16. Jh.) machte die Massage wieder zum Thema der Medizin. Der französische Arzt Ambroise Pare (1510-1590) verwendete die Massage in der postoperativen Rehabilitation und etablierte somit die Massage erstmals in der modernen Medizin .
Der Schwede Pehr Hendrik Ling (1776-1839) lehrte am «Gymnastischen Zentralinstitut» Stockholm - Massage und Gymnastik. Die klassische Massage mit den später daraus resultierenden zahlreichen Sonderformen bahnte sich nun in Europa unaufhaltsam ihren Weg.
Entwicklung in der Schweiz
In der Schweiz entwickelte sich der Beruf des «Heilmasseurs» bereits um das Jahr 1917 am physikalischen Institut des damaligen Kantonsspitals Zürich und wurde von 1993 bis 1997 durch das SRK (Fachausschuss MM) in einer fast vierjährigen Planungsphase zu dem bis 31.12.2011 noch gültigen Berufsreglement des medizinischen Masseurs mit Fähigkeitsausweis (FA-SRK) entwickelt. Diese SRK-Qualifikation haben bis heute rund 2000 Berufsleute erfolgreich absolviert.
Das neue Berufsbildungsgesetz und die damit verbundenen Übergangsbestimmungen verlangten ab dem 1.1.2004 den Wechsel der bisherigen SRK Gesundheitsberufe zum BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie). Damit verbunden war auch die Anerkennung des heutigen Titels «Med. Masseur FA» durch das BBT.
Das neue Berufsbildungssystem erforderte nun, eine völlige Neuorientierung und -entwicklung des bisherigen Med. Masseurs von der Sekundärstufe II nun neu auf die Tertiärstufe, die Ebene höhere Berufsbildung, zu etablieren. Die 2005 eigens hierfür gegründete Organisation der Arbeitswelt der Medizinischen Masseure (OdA-MM) ist nun beauftragt, diese Neureglementierung von Berufsprofil und Prüfungsordnung mit Wegleitung zur eidg. Berufsprüfung bzw. zur. eidg. höheren Fachprüfung durchzuführen.
Dabei haben die beauftragte Arbeitsgruppe (Prüfungsordnung) sowie die Projektgruppe Module (Ausbildungsinhalte) während fast eineinhalb Jahren wertvolle konstruktive Arbeit geleistet. Es konnten somit bereits in einer Vorvernehmlassungsphase (lief bis 15.2.08) die Entwürfe des Berufsprofils und der Prüfungsordnung sowohl der Berufsprüfung wie auch der höheren Fachprüfung den involvierten Institutionen und Organisationen zugestellt und auf dem Internet (www.oda-mm.ch) in drei Landessprachen (D, F, I) publiziert werden.
Die Eingabe der offiziellen Dossiers an das BBT wird voraussichtlich Mai/Juni 08 erfolgen und man rechnet bis August 08 mit einem entsprechenden positiven Bescheid seitens des BBT.
Berufsbild
Medizinische Masseurinnen und Masseure sind Fachpersonen im physikalisch-medizinischen Bereich sowie im Bereich der Gesundheitserhaltung und -förderung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung.
Zu ihren Kompetenzen zählen neben Fach- und Methodenkompetenz auch Selbst- und Sozialkompetenz.
Die Bedeutung des Berufes «Medizinischer Masseur» ist heute aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Hat man sich früher auf die Anwendung der klassischen Massage
und einiger Sonderformen beschränkt, so bedient sich der Beruf, dank der Berufsreglementierung durch das SRK von 1997 und der daraus resultierenden Evaluation, heute der komplexen physikalischen Therapie. Hierbei werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Kompetenzen die Vernetzungen von verschiedenen Therapie- und Behandlungsformen umgesetzt.
Behandlung
Die meist vom Arzt verordnete Therapie ermöglicht der med. Masseurin und dem med. Masseur, funktionelle Probleme zu analysieren und zu definieren um somit aus dem breiten Repertoire der physikalischen Therapie ein Massnahmekonzept zu erstellen und hieraus die entsprechende Behandlungsform für den Patienten/Klienten auszuwählen. Dies können neben der klassischen Massage auch die manuelle Lymphdrainage, die Bindegewebs-, die Fussreflexzonenmassage, die Kolon-/Periostbehandlung oder auch die Hydro-/Balneotherapie wie auch die Elektrotherapie und weitere manuelle Therapieformen sein.
Wie die klassische Massage und die daraus resultierenden Sonderformen haben sich auch viele andere physikalische Therapieformen ständig weiterentwickelt und sind heute wissenschaftlich und medizinisch anerkannt.
Der Einsatz einer Massagebehandlung bedient sich eines grossen Einatzgebietes:
- Verspannungen, Verhärtungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates (Knochen, Gelenke, Muskulatur), posttraumatische Veränderungen.
- Des Weiteren können über die Reflexbögen auch Erkrankungen innerer Organe und der Haut festgestellt werden.
- Weitere spezielle Einsatzgebiete sind der Fachbereich der Neurologie, der Lymphologie sowie bei psychosomatischen Erkrankungen. Auch im Sport ist die Massage ein wichtiger Bestandteil in der Regeneration.
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass fieberhafte Erkrankungen, akute Entzündungen, frische traumatische Verletzungen und Erkrankungen der Gefässe kontraindiziert sind.
Massnahmen der physikalischen Therapie wie z.B. Massagen, von adäquat ausgebildeten Fachpersonen, wirken auf den ganzen Organismus, beugen Verletzungen und Erkrankungen vor und fördern und aktivieren Selbstheilungskräfte. Text: Wolfgang Eisenhöfer, Präsident der OdA-MM
Quelle: Schmerzen. Ein Ratgeber gegen Schmerzen. März 2008.
Eine Zeitung produziert von Media Planet Group
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Samstag, 9. Februar 2008
Qualitätskontroll für Permanent Make-up
Die Betriebe, welche Tätowierungen, Piercing oder Permanent Make-up anbieten, können sich einer freiwilligen jährlichen Kontrolle auf Einhaltung der im Post von 6.2.08 erwähnten Richtlinie durch eine unabhängige Instanz unterziehen. Sind alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt, so ist der oder die Betriebsinhaberin berechtigt, ein entsprechendes Qualitätslabel in seinem Betrieb auszuhängen.
Gegenwärtig werden dieses Kontrollen durch Eyeco High Level Quality Control, 4054 Basel durchgeführt.
Quelle Bundesamt für Gesundheit
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