Freitag, 10. Juli 2009

Übergangsregelung für Medizinische Masseure FA-SRK

Medizinische Masseure, die den Fähigkeitsausweis SRK besitzen, haben die Möglichkeit ihren Ausweis gegen einen neuen eidgenössischen Fachausweis „einzutauschen“. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis als medizinischer Masseur.

Das Gesuch muss schriftlich an die OdA MM (Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure) eingereicht werden. Diese überprüft das Gesuch und leitet es an das BBT (Bundesamt für Beruf und Technologie) zur Genehmigung und Anerkennung weiter.

Das Formular „Nachträglicher Erwerb des eidgenössischen Titels“ wird demnächst auf der Homepage der OdA MM zum Download abrufbar sein.

Die Übergangsregelung gilt bis 31.12.2014.