Samstag, 9. Februar 2008

Qualitätskontroll für Permanent Make-up

Die Betriebe, welche Tätowierungen, Piercing oder Permanent Make-up anbieten, können sich einer freiwilligen jährlichen Kontrolle auf Einhaltung der im Post von 6.2.08 erwähnten Richtlinie durch eine unabhängige Instanz unterziehen. Sind alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt, so ist der oder die Betriebsinhaberin berechtigt, ein entsprechendes Qualitätslabel in seinem Betrieb auszuhängen.

Gegenwärtig werden dieses Kontrollen durch Eyeco High Level Quality Control, 4054 Basel durchgeführt.
Quelle Bundesamt für Gesundheit